RS Vwgh 1999/7/22 99/12/0061

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.07.1999
beobachten
merken

Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §62c Abs1 idF 1996/201;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/12/0400 2 (hier zu verneinen; die vor dem Stichtag des § 62c Abs 1 PG vom Leiter der Justizanstalt - bzw seinem Stellvertreter - gesetzten Maßnahmen, die allenfalls als amtswegige Einleitung des Ruhestandsversetzungsverfahrens gedeutet werden könnten - Einschaltung des Amtsarztes der BH, Dienstauftrag an den Beamten (sind auf Grund des Ablaufes des Verwaltungsgeschehens - Einschaltung des BMJ; Weitergabe einer vom BMJ erteilten Weisung ) dem BMJ als oberste Dienstbehörde zuzurechnen; dessen ungeachtet lassen sie aber ihrem Inhalt nach nicht den Schluss zu, dass damit das mit Bescheid des BMJ abgeschlossene Ruhestandsversetzungsverfahren des Beamten eingeleitet wurde)

Stammrechtssatz

Die amtswegige Einleitung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens setzt jedenfalls einen entsprechenden Willensakt voraus, der der Dienstbehörde zuzurechnen ist (hier: zu verneinen, weil das Kommando der Fliegerschule keine nachgeordnete Dienstbehörde iSd DVG und der DVV ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120061.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten