RS Vwgh 1999/7/22 99/12/0037

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Veröffentlicht am 22.07.1999
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §21 idF 1969/198;

Rechtssatz

Die Ansicht, § 21 GehG idF 1969/198 sehe die Neubemessung der Kaufkraft-Ausgleichszulage (erst) bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse vor, ist unzutreffend. Aber auch dann, wenn man davon ausginge, dass sich dies (Neufestsetzung erst bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse) bereits aus allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen ergäbe, wäre auch deshalb nichts für die genannte Ansicht zu gewinnen, weil es im Beschwerdefall nicht um eine Neufestsetzung, sondern um die erstmalige bescheidmäßige Festsetzung dieser Zulage geht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120037.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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