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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §4 Abs1;Rechtssatz
Die Asylbehörden haben im Anwendungsfall des § 4 AsylG 1997 zunächst die Rechtslage im potentiellen Drittstaat bezogen auf die individuelle Situation des konkreten Asylwerbers zu ermitteln. Die belangte Behörde hätte dem gemäß nachvollziehbar zu begründen gehabt, ob für den (konkreten) Asylwerber iSd § 4 Abs 2 iVm § 4 Abs 3 AsylG 1997 in Tschechien im Falle seiner (neuerlichen) Einreise ein Verfahren zur Einräumung der Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Konvention offen steht und ob er während eines solchen Verfahrens in Tschechien zum Aufenthalt berechtigt ist (Hinweis E 24.6.1999, 99/20/0098, 24.3.1999, 98/01/0313).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999200167.X02Im RIS seit
04.05.2001