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91 Post-und FernmeldewesenNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Aufforderung der Telekom-Control GesmbH zum Abschluß eines Zusammenschaltungsvertrages mangels Vorliegen eines anfechtbaren Bescheides; keine selbständige normative Wirkung dieses VerfahrensschrittesRechtssatz
Beabsichtigt die Regulierungsbehörde eine Maßnahme nach §34 Abs3 TelekommunikationsG zu setzen, so hat sie "vor einem solchen Schritt" den Mißstand zu beanstanden und die Beteiligten aufzufordern, ihn abzustellen. Der angefochtene Akt stellt nach Form und Inhalt eine solche Aufforderung dar. Seine Bedeutung erschöpft sich darin, den Weg für eine Verfügung nach §34 Abs3 TelekommunikationsG freizumachen. Als bloße Voraussetzung eines späteren Bescheides hat dieser Verfahrensschritt keine selbständige normative Wirkung. Er ist daher kein Bescheid und vor dem Verfassungsgerichtshof nicht anfechtbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fernmelderecht, Bescheidbegriff, VerfahrensanordnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B1652.1998Dokumentnummer
JFR_10009070_98B01652_01