RS Vwgh 1999/7/23 98/02/0075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.07.1999
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
E1E
E1N
E6J
L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
59/04 EU - EWR

Norm

11994N070 EU-Beitrittsvertrag Akte Art70;
11997E056 EG Art56;
11997E058 EG Art58;
61964CJ0006 Costa / ENEL VORAB;
61997CJ0302 Konle VORAB;
EURallg;
GVG Tir 1996 §11 Abs1 lita;
GVG Tir 1996 §3;
GVG Tir 1996 §9 Abs1 lita;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0072 E 30. September 1999 98/02/0104 E 23. Juli 1999 99/02/0206 E 26. November 1999 99/02/0070 E 26. November 1999 98/02/0228 E 28. Jänner 2000

Rechtssatz

Der EuGH hat im Hinblick auf die Regelung des Tir GVG 1996 betreffend den Erwerb von Zweitwohnsitzen ausgesprochen, dass angesichts der Gefahr einer Diskriminierung, die mit der vorherigen Genehmigung des Grundstückserwerbes verbunden ist, und angesichts der anderen Möglichkeiten, über die der Mitgliedstaat verfügt, um die Einhaltung seiner raumplanerischen Vorgaben sicherzustellen, Genehmigungsverfahren keine Beschränkung des Kapitalverkehrs bilden, die unerlässlich wären, um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechtsvorschriften über Zweitwohnsitze zu verhindern. Der EuGH hat ferner festgehalten, dass die einschlägigen Bestimmungen des Tir GVG 1996 jedenfalls nicht unter die Ausnahmeregelung des Art 70 der Beitrittsakte fallen (Hinweis EuGH 1.6.1999, Rs C-302/97).Damit ist klargestellt, dass die eine Genehmigungspflicht des Grunderwerbs vorsehenden Bestimmungen des Tir GVG 1996 gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen. Bei einem Verstoß eines einfachen Gesetzes gegen unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht kommt letzterem Anwendungsvorrang zu; ein solcher Verstoß ist in jedem Stadium des Verfahrens, dh auch dann, wenn dieser erst im Verlauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens offenkundig wird, zu beachten ist (Hinweis EuGH 15.7.1964, Rs 6/64, Costa/ENEL, Slg 1964, S 1141, sowie E 18.12.1998, 97/02/0496 und VfGH E 5.31999, B 3073/96)

Gerichtsentscheidung

EuGH 664J0006 Costa / ENEL VORAB;
EuGH 697J0302 Konle VORAB;

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998020075.X01

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten