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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100;Rechtssatz
Werden beim Verkauf eines Teilbetriebes oder beim Verkauf von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens stille Reserven aufgedeckt, so ist der daraus resultierende außerordentliche Ertrag nicht von der Gewinnermittlung nach der Verordnung BGBl 1990/100 erfasst (Hinweis E 23.1.1990, 90/14/0169; E 30.1.1990, 89/14/0143).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140170.X01Im RIS seit
20.11.2000