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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z1;Rechtssatz
Die von einem Lehrbeauftragten bezogene Remuneration führt, falls der Lehrbeauftragte gleichzeitig im selben Institut als Universitätsassistent und damit als Arbeitnehmer beschäftigt ist, in dem er seine Tätigkeit als Lehrbeauftragter unter Anweisung des Institutsvorstandes aufzunehmen hatte, zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt dementsprechend auch nicht der Umsatzsteuer (Hinweis E 10.7.1996, 95/15/0141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140070.X01Im RIS seit
20.11.2000