RS Vwgh 1999/7/27 94/14/0018

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Veröffentlicht am 27.07.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Bei Durchführung eines für die Beurteilung der Frage einer allfälligen verdeckten Gewinnausschüttung anzustellenden Fremdvergleiches ist nicht darauf abzustellen, ob - aus der Sicht des Verkäufers - ein "fremder" Dritter die Liegenschaften um den gleichen Preis vom Gesellschafter-Geschäftsführer der abgabepflichtigen GmbH gekauft hätte, sondern - aus der Sicht der Gesellschaft - darauf, ob sie die Liegenschaften, wenn sie im Eigentum eines fremden Dritten und nicht des Gesellschafter-Geschäftsführers gestanden wären, allein aus betrieblichen Gründen um annähernd den gleichen Preis gekauft hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140018.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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