RS Vwgh 1999/7/27 94/14/0170

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Veröffentlicht am 27.07.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100 §3;
EStG 1988 §12 Abs8;
EStG 1988 §17;
EStG 1988 §4 Abs3;

Rechtssatz

Dem Verordnungsgeber kann nicht unterstellt werden, er habe mit den Worten "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung" etwas anderes verstanden, als den "Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben" in § 4 Abs 3 EStG 1988. Da die aufgedeckten stillen Reserven nach § 12 Abs 8 EStG 1988 im konkreten Fall auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Bereich der forstwirtschaftlich genutzten Grundfläche übertragen werden können, ist die Bildung einer steuerfreien Rücklage zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140170.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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