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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100 §3;Rechtssatz
Dem Verordnungsgeber kann nicht unterstellt werden, er habe mit den Worten "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung" etwas anderes verstanden, als den "Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben" in § 4 Abs 3 EStG 1988. Da die aufgedeckten stillen Reserven nach § 12 Abs 8 EStG 1988 im konkreten Fall auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Bereich der forstwirtschaftlich genutzten Grundfläche übertragen werden können, ist die Bildung einer steuerfreien Rücklage zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140170.X03Im RIS seit
20.11.2000