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E1ENorm
11997E234 EG Art234;Beachte
Kein Vorabentscheidungsantrag, da zweifelsfrei offenkundig richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts (RIS: keinVORAB1);Rechtssatz
Gemäß Art 1 Abs 1 lit a der Verordnung (EG) Nr 3298/94 der Kommission idF der Verordnung (EG) Nr 1524/96 der Kommission muss die Entrichtung der Ökopunkte für die betreffende Fahrt bereits bei Eintritt in das Hoheitsgebiet Österreichs erfolgt sein (arg insbesondere aus der Anführung der Unterlage: "eine österreichische Bestätigung der Entrichtung von Ökopunkten für die betreffende Fahrt"). Da Zweifel über die Auslegung der anzuwendenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechtes nicht bestehen, war die vom Besch beantragte Einholung einer Vorabentscheidung iSd Art 234 EG (ex-Art 177 EGV) nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999030309.X01Im RIS seit
04.02.2002