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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat sich der Verfasser des der belangten Behörde vorgelegten Privatgutachtens zum Einem nicht näher mit dem Laser-Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerät der Bauart LTI 20.20 TS/KM-E, mit dem die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wurde, auseinander gesetzt, und lässt sich zum Anderen der ergänzenden Stellungnahme des Verfassers des Privatgutachtens entnehmen, dass sein Gutachten nur für die in der Bundesrepublik Deutschland, nicht aber für die in Österreich verwendete Software einschlägig sei, mangelt dem behaupteten Verfahrensmangel, der darin gelegen sei, dass sich die belangte Behörde nicht mit der Funktionstüchtigkeit des Laser-Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerätes auseinandergesetzt habe, von daher die Relevanz.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996030105.X01Im RIS seit
12.06.2001