Index
L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotNorm
Fahrverbot LKW über 7500kg Fernpaß Straße B314 1989 §1;Rechtssatz
Das im § 1 Verordnung der Tiroler Landesregierung über ein Fahrverbot auf der Fernpaßstraße (LGBl 1989/72) ausgesprochene Verbot entspricht in seinem räumlichen Geltungsbereich dem normativen Gehalt des durch ein Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 7a StVO mit einer Gewichtsangabe von 7,5 t ausgedrückten Verbotes. Zur Auslegung des § 1 der genannten Verordnung kann daher auf die zu § 52 lit a Z 7a StVO ergangene hg Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Danach umfasst das Verbot nach § 52 lit a Z 7a StVO auch Sattelkraftfahrzeuge (Hinweis E 25.2.1988, 85/03/0149).
Schlagworte
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999030200.X01Im RIS seit
21.02.2002