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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Durch Zustellung an die als Empfänger bezeichnete nicht bevollmächtigte Lebensgefährtin kann die Erlassung eines Bescheides nicht bewirkt werden. Eine Heilung eines solchen Zustellmangels kommt weder nach § 7 noch nach § 9 Abs. 1 zweiter Satz ZustG in Betracht (Hinweis B 14.2.1997, 96/19/2027).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998190171.X02Im RIS seit
20.11.2000