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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
FSG 1997 §7 Abs3 Z4;Rechtssatz
Innerhalb der Hinweiszeichen Ortstafel (§ 53 Abs 1 Z 17a StVO) und Ortsende (§ 53 Abs 1 Z 17b StVO) befindliche Autostraßen gehören zum Ortsgebiet. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer derartigen Autostraße ist daher im Ortsgebiet begangen worden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich Autostraßen für den Schnellverkehr eignen (§ 43 Abs 3 lit b StVO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110234.X01Im RIS seit
12.06.2001