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L74006 Fremdenverkehr Tourismus SteiermarkNorm
F-VG 1948 §7 Abs1;Rechtssatz
Eine rechtswidrige Doppelbesteuerung bzw Doppelbelastung ist nicht gegeben, wenn Kurtaxen und Ortstaxen sowie Nächtigungsgebühren von "Touristen" einerseits und ein Tourismusinteressentenbeitrag vom Tourismusinteressenten andererseits eingehoben wird, weil die Erhebung eines solchen Beitrages auch im Fall der Erhebung der genannten Taxen und Gebühren weder durch die Finanzverfassung noch durch andere Gesetze ausgeschlossen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999170244.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011