RS Vwgh 1999/8/30 98/17/0288

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Veröffentlicht am 30.08.1999
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
LAO Tir 1984 §92 Abs1;
LAO Tir 1984 §94 Abs1;
TourismusG Tir 1991 §2 Abs1 idF 1994/111;
TourismusG Tir 1991 §30 Abs1;
TourismusG Tir 1991 §33 Abs1;

Rechtssatz

Im Abgabenverfahren steht der Ermittlungspflicht der Beh die Mitwirkungspflicht der Partei gegenüber (Hinweis Stoll, BAO II, 1714). Dieser Mitwirkungspflicht kommt insb in Ansehung jener Sachverhaltselemente besondere Bedeutung zu, von denen lediglich die Partei selbst Kenntnis besitzt und die sich die Beh nicht von Amts wegen verschaffen kann. (Hier: Der Abgabepflichtige hat darzulegen, warum sein Unternehmen keinen auch nur mittelbaren Nutzen aus dem Tourismus zieht).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998170288.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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