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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Im Abgabenverfahren steht der Ermittlungspflicht der Beh die Mitwirkungspflicht der Partei gegenüber (Hinweis Stoll, BAO II, 1714). Dieser Mitwirkungspflicht kommt insb in Ansehung jener Sachverhaltselemente besondere Bedeutung zu, von denen lediglich die Partei selbst Kenntnis besitzt und die sich die Beh nicht von Amts wegen verschaffen kann. (Hier: Der Abgabepflichtige hat darzulegen, warum sein Unternehmen keinen auch nur mittelbaren Nutzen aus dem Tourismus zieht).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998170288.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011