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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Rechtssatz
Wenn der Wiedereinsetzungswerber bei der Behebung des hinterlegten Schriftstückes den Hinweis im Formular für die Verständigung nicht gelesen hat und ihm damit der Satz "die Hinterlegung gilt grundsätzlich als Zustellung" entgangen ist, so handelte er damit in einem Maße sorglos, das über den minderen Grad des Versehens hinausgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999050140.X01Im RIS seit
20.11.2000