RS Vwgh 1999/8/31 99/05/0140

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Veröffentlicht am 31.08.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1332;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;
ZustG §17 Abs2;

Rechtssatz

Wenn der Wiedereinsetzungswerber bei der Behebung des hinterlegten Schriftstückes den Hinweis im Formular für die Verständigung nicht gelesen hat und ihm damit der Satz "die Hinterlegung gilt grundsätzlich als Zustellung" entgangen ist, so handelte er damit in einem Maße sorglos, das über den minderen Grad des Versehens hinausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999050140.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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