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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Sollen Teile der geplanten Anlage (hier: Aggregate einer Umlüftung) unmittelbar im Bereich des Fensters des Büros des Miteigentümers des Baugrundstückes sowie des darauf befindlichen Gebäudes (einverleibtes Wohnungseigentum) an der Außenfassade angebracht werden, kommt dem Miteigentümer Nachbarstellung iSd § 31 Abs 2 OÖ BauO 1994 zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999050106.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009