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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Eine amtliche Kostenschätzung muss jedenfalls so aufgeschlüsselt sein, dass dem Verpflichteten die Möglichkeit der Überprüfung eingeräumt wird (Hinweis E 12.3.1992, 91/06/0219).
Schlagworte
Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Gehsteigherstellung BauRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998050233.X01Im RIS seit
03.05.2001