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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Die Krnt BauO 1996 räumt dem Nachbar iZm der Widmung Dorfgebiet (für Gebäude landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betriebe, die weder der Intensivtierhaltung dienen noch landwirtschaftliche Produktionsstätten industrieller Prägung darstellen) kein Mitspracherecht dahingehend ein, dass eine bestimmte Dezibel-Zahl oder bestimmte Geruchszahlen eingehalten werden bzw die vorhandene Geruchszahl jedenfalls unterschritten werden müsste.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999050093.X03Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.08.2009