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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ein Pferdestall samt Düngestätte im Dorfgebiet ist zulässig. Ob die Unterbringung kranker Pferde in dem baubehördlich bewilligten Pferdestall einer bestimmungsgemäßen Benützung des Stalles entspricht und dadurch eine Gefährdung oder eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Beeinträchtigung der Nachbarn zu befürchten ist, bedarf der Klärung durch ein medizinisches Gutachten.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild LandschaftsbildEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999050095.X02Im RIS seit
28.08.2001Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015