RS Vwgh 1999/9/1 98/16/0401

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Veröffentlicht am 01.09.1999
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3;

Rechtssatz

Die Annahme einer so genannten mittelbaren Grundstücksschenkung setzt voraus, dass der Bedachte im Verhältnis zum Geschenkgeber nicht über das ihm gegebenenfalls übergebene Geld, sondern (erst) über das Grundstück verfügen kann (Hinweis Fellner, ErbStG9, § 3 Rz 15b). Wird aber eine Zuwendung nach der Übergabe der Liegenschaft zur Tilgung des (gestundeten) Kaufpreises erbracht, dann liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung keinesfalls vor (vgl das zur Tilgung eines zur Finanzierung eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes aufgenommenen Bankdarlehens ergangene Urteil des BFH vom 9.11.1994, II R 87/92, BFHE 176/53).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160401.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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