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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3;Rechtssatz
Aus der Sicht des Beschwerdefalles kommt es nur auf den nach außen zu Tage getretenen Willen der Vertragsparteien im Zeitpunkt des Abschlusses des Schenkungsvertrages (hier betreffend ein Sparbuch) und nicht auf den Zeitpunkt der Erfüllung des damit nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Grundstückskaufvertrages an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160401.X02Im RIS seit
21.02.2002