Index
25/04 Sonstiges StrafprozessrechtNorm
AVG §46;Rechtssatz
Selbst wenn die Beh bei Verhängung des Aufenthaltsverbotes die Feststellungen zu den strafgerichtlichen Verurteilungen des Fremden auf Grund einer im Hinblick auf § 6 Abs 1 und § 6 Abs 2 TilgG 1972 gesetzwidrig erlangten Strafregisterauskunft getroffen haben sollte, ändert dies nichts am Vorliegen der von ihr festgestellten - unbestrittenen - rechtskräftigen Verurteilungen und besteht insoweit für die Behörde kein Beweisverwertungsverbot (vgl etwa aus der zum FrG 1992 ergangenen, wegen der insoweit unveränderten Rechtslage auch hier maßgeblichen Rechtsprechung E 17.9.1992,
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen rechtswidrig gewonnener BeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999180284.X01Im RIS seit
20.11.2000