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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §66Leitsatz
Zurückweisung von Verfahrenshilfeanträgen wegen nicht behobener FormmängelRechtssatz
Der Einschreiter hat (aufgrund des Mängelbehebungsauftrages) Vermögensbekenntnisse sowie diverse Beilagen vorgelegt. Es ist aus diesem mit einer Sendung beim Verfassungsgerichtshof eingelangten, nicht näher aufgegliederten Konvolut von Schriftstücken weder ersichtlich, wie diese Schreiben bzw. Beilagen den beim Verfassungsgerichtshof protokollierten Verfahren zuzuordnen sind, noch geht hervor oder ist ersichtlich, bei welchen der Beilagen es sich um die im Verbesserungsauftrag geforderten Unterlagen, insbesondere die angefochtenen Bescheide, handelt. Daneben fehlt auch die Bekanntgabe des jeweiligen Zustelldatums sowie eine Angabe dahingehend, ob der Rechtsanwalt für die Einbringung der Beschwerden/der Klage allein oder für das gesamte Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof beigegeben werden soll.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B1131.1999Dokumentnummer
JFR_10008992_99B01131_01