Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/01/28 92/06/0099 7Stammrechtssatz
Die am verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Behebung eines Baubewilligungsbescheides gem § 68 Abs 4 Z 4 AVG beteiligte Gemeinde ist in ihrem als "Äußerung" bezeichneten Schriftsatz den Ausführungen des Bauwerbers beigetreten; sie ist daher nicht mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Ihre Gegenschrift war vielmehr - gleich einer verspätet erhobenen Beschwerde - als unzulässig zurückzuweisen (Hinweis E 14.5.1991, 91/08/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060064.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009