RS Vwgh 1999/9/9 98/06/0132

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Veröffentlicht am 09.09.1999
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1 Z5;
BauG Stmk 1995 §27 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Es ist vorweg nicht auszuschließen, dass von einer Tischlerwerkstätte Immissionen, näherhin Lärmbelästigungen und Geruchsbelästigungen, ausgehen könnten, die auch dem § 26 Abs 1 Z 5 Stmk BauG 1995 subsumiert werden könnten.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998060132.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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