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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es ist vorweg nicht auszuschließen, dass von einer Tischlerwerkstätte Immissionen, näherhin Lärmbelästigungen und Geruchsbelästigungen, ausgehen könnten, die auch dem § 26 Abs 1 Z 5 Stmk BauG 1995 subsumiert werden könnten.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998060132.X02Im RIS seit
03.05.2001