RS Vwgh 1999/9/9 98/06/0091

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Veröffentlicht am 09.09.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
B-VG Art144;
VwGG §62 Abs1;

Rechtssatz

Eine "Weiterleitung der gegenständlichen Rechtssache" bzw eine "Abtretung des Aktes" an den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des angefochtenen Bescheides kommt nicht in Betracht, weil Derartiges im Gesetz nicht vorgesehen ist (Hinweis E 24.3.1999, 99/12/0037).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998060091.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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