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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §15 Abs2Leitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde mangels einer schlüssigen und vollständigen Sachverhaltsdarstellung; kein behebbares FormgebrechenRechtssatz
Es fehlen entsprechende, auf jenes Verwaltungsverfahren, welches dem vorliegenden Beschwerdeverfahren vorangegangen ist, bezogene Angaben iSd §15 Abs2 VfGG, die das Verwaltungsgeschehen bis zur bekämpften Entscheidung der belangten Behörde darlegen und den für die Beschwerdebeurteilung notwendigen Zusammenhang zum bekämpften Bescheid herstellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / FormerfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B5036.1996Dokumentnummer
JFR_10008989_96B05036_01