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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §1 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, ob der Antrag des Fremden, zu dem Familiennachzug angestrebt wird, auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu Recht oder zu Unrecht abgewiesen bzw ob der Verlust der Aufenthaltsbewilligung zu Recht oder zu Unrecht verfügt wurde, ist keine präjudizielle Vorfrage im Antragsverfahren des den Familiennachzug anstrebenden Fremden (Hinweis B 8.5.1998, 97/19/0132 bis 0134), weil für die Erteilung der Bewilligung zum Zweck des Familiennachzuges allein maßgebend ist, ob der Fremde, zu dem Familiennachzug angestrebt wird, über eine Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet verfügt oder nicht (Hinweis E 9.4.1999, 96/19/2815).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997190774.X01Im RIS seit
18.02.2002