RS Vwgh 1999/9/10 97/19/1042

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Veröffentlicht am 10.09.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs1;
AVG §63 Abs3;
FrG 1997 §113 Abs6;
FrG 1997 §113 Abs7;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Richtet sich die Beschwerde auch gegen die Abweisung der Berufung gegen den Spruchpunkt 2 des erstinstanzlichen Bescheides (Versagung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung), ist gemäß § 113 Abs 6 und Abs 7 FrG 1997 der angefochtene Bescheid - unbeschadet des Umstandes, dass sich die Berufung des Fremden offenkundig nur gegen Spruchpunkt 1 des erstinstanzlichen Bescheides (Versagung der Änderung des Aufenthaltszweckes) richtete - hinsichtlich der (durch die Abweisung der von der belangten Behörde vorausgesetzten Berufung gegen den Spruchpunkt 2 des erstinstanzlichen Bescheides erfolgten) Abweisung eines Verlängerungsantrages durch die belangte Behörde am 1.1.1998 außer Kraft getreten.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997191042.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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