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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AufG 1992 §6 Abs1;Rechtssatz
Richtet sich die Beschwerde auch gegen die Abweisung der Berufung gegen den Spruchpunkt 2 des erstinstanzlichen Bescheides (Versagung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung), ist gemäß § 113 Abs 6 und Abs 7 FrG 1997 der angefochtene Bescheid - unbeschadet des Umstandes, dass sich die Berufung des Fremden offenkundig nur gegen Spruchpunkt 1 des erstinstanzlichen Bescheides (Versagung der Änderung des Aufenthaltszweckes) richtete - hinsichtlich der (durch die Abweisung der von der belangten Behörde vorausgesetzten Berufung gegen den Spruchpunkt 2 des erstinstanzlichen Bescheides erfolgten) Abweisung eines Verlängerungsantrages durch die belangte Behörde am 1.1.1998 außer Kraft getreten.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997191042.X01Im RIS seit
02.05.2001