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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 idF 1990/450;Rechtssatz
Erbringen Ausländer im Rahmen eines Betriebes Leistungen, die zum Betriebsgegenstand dieses Unternehmens gehören, gegen Entlohnung und immerhin über zumindest einen ganzen Arbeitstag, kann von einer bloß probeweisen Beschäftigung nicht mehr gesprochen werden (Hinweis E 1.10.1997, 96/09/0036).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090374.X02Im RIS seit
13.06.2001