RS Vwgh 1999/9/13 97/09/0374

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Veröffentlicht am 13.09.1999
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 idF 1990/450;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;

Rechtssatz

Erbringen Ausländer im Rahmen eines Betriebes Leistungen, die zum Betriebsgegenstand dieses Unternehmens gehören, gegen Entlohnung und immerhin über zumindest einen ganzen Arbeitstag, kann von einer bloß probeweisen Beschäftigung nicht mehr gesprochen werden (Hinweis E 1.10.1997, 96/09/0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090374.X02

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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