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66 SozialversicherungNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung eines zusätzlichen Honoraranspruchs für im Rahmen einer Lehrpraxis erbrachte Assistenzleistungen; Abgeltung der im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen primär durch das Entgelt aus dem ArbeitsverhältnisRechtssatz
Es ist nicht denkunmöglich, wenn die belangte Behörde (unter Einbeziehung der unbedenklichen Auslegung des §338 ASVG) im Ergebnis annimmt, daß einem Turnusarzt für von ihm erbrachte Assistenzleistungen keine Honorarleistung des Sozialversicherungsträgers zusteht.
Der in einer Lehrpraxis in Ausbildung stehende Arzt übt seine Tätigkeit definitionsgemäß nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aus. Die im Rahmen dieser Ausbildung erbrachten Leistungen werden daher primär durch das aus dem Arbeitsverhältnis zustehende Entgelt abgegolten.
Schlagworte
Ärzte, Berufsrecht, SozialversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B1997.1998Dokumentnummer
JFR_10008987_98B01997_01