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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299 Abs1 litc;Rechtssatz
Es kommt zur Erfüllung der Aufhebungstatbestände nicht darauf an, ob allfällige wegen Verkennung der Rechtslage (§ 299 Abs 2 BAO) und/oder Außerachtlassung von Verfahrensvorschriften (§ 299 Abs 1 lit c BAO) unterbliebene Erhebungen tatsächlich zu einem anders lautenden Bescheid führen hätten müssen (Hinweis E 17.9.1991, 88/14/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999130100.X02Im RIS seit
20.11.2000