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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Ob Arbeitskräfte eines Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens auch "auf Abruf" zur Verfügung stehen oder sich selbst um den Abschluss eines "Werkvertrages" bemühen, ist bei der Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit nicht von wesentlicher Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997130164.X04Im RIS seit
23.08.2001Zuletzt aktualisiert am
15.12.2017