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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §81 Abs1;Rechtssatz
Die Erteilung einer gewerberechtlichen Genehmigung nach § 81 GewO 1994 ist ohne entsprechenden, von einer legitimierten Partei gestellten Antrag geeignet, einen Nachbarn in den aus der Gewerbeordnung erfließenden subjektiv-öffentlichen Rechten zu verletzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999040111.X01Im RIS seit
20.11.2000