RS Vwgh 1999/9/15 99/04/0111

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §81 Abs1;

Rechtssatz

Die Erteilung einer gewerberechtlichen Genehmigung nach § 81 GewO 1994 ist ohne entsprechenden, von einer legitimierten Partei gestellten Antrag geeignet, einen Nachbarn in den aus der Gewerbeordnung erfließenden subjektiv-öffentlichen Rechten zu verletzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999040111.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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