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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Wird dem Beschuldigten schon anlässlich der ersten Verfolgungshandlung von der Erstbehörde der angelastete Sachverhalt umfassend und sämtliche erforderlichen Tatbestandselemente enthaltend vorgehalten, so tritt keine Verfolgungsverjährung ungeachtet der unrichtigen Zitierung der Norm ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999030047.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015