RS Vwgh 1999/9/15 99/03/0047

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Wird dem Beschuldigten schon anlässlich der ersten Verfolgungshandlung von der Erstbehörde der angelastete Sachverhalt umfassend und sämtliche erforderlichen Tatbestandselemente enthaltend vorgehalten, so tritt keine Verfolgungsverjährung ungeachtet der unrichtigen Zitierung der Norm ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999030047.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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