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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/03/0224Rechtssatz
Muss der Versuch einer Kontaktnahme mit dem vom Besch (als Zulassungsbesitzer) genannten Zeugen - mangels eines Rechtshilfeabkommens kam eine Ladung des in den USA lebenden Zeugen nicht in Betracht (Hinweis E 8.9.1998, 98/03/0112) - als gescheitert angesehen werden (Hinweis E VS 4.6.1991, 90/18/0091, VwSlg 13451 A/1991), so ist es Aufgabe des Besch, entsprechend seiner erhöhten Mitwirkungspflicht den Entlastungsbeweis in anderer Weise zu erbringen.
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Zeugen Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996030223.X04Im RIS seit
11.07.2001