RS Vwgh 1999/9/15 99/04/0062

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

B-VG Art131 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
WKG 1998 §137 Abs1;
WKG 1998 §138 Abs1;
WKG 1998 §138 Abs2;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 99/04/0063 - 0065, 0067, 0068

Rechtssatz

Einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitnehmer steht unter dem Gesichtspunkt des Art 131 Abs 2 B-VG das Recht zur Erhebung der Beschwerde an den VwGH im aufsichtsbehördlichen Verfahren gemäß § 138 Abs 2 WKG 1998 nur dann zu, wenn in dem mit dem angefochtenen Bescheid erledigten Verwaltungsverfahren ein Kammermitglied mit mehr als 250 Arbeitnehmern betroffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999040062.X02

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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