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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs2;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 99/04/0063 - 0065, 0067, 0068Rechtssatz
Einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitnehmer steht unter dem Gesichtspunkt des Art 131 Abs 2 B-VG das Recht zur Erhebung der Beschwerde an den VwGH im aufsichtsbehördlichen Verfahren gemäß § 138 Abs 2 WKG 1998 nur dann zu, wenn in dem mit dem angefochtenen Bescheid erledigten Verwaltungsverfahren ein Kammermitglied mit mehr als 250 Arbeitnehmern betroffen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999040062.X02Im RIS seit
02.07.2001