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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §67 Abs3;Rechtssatz
Der VwGH findet keinen Anlass, von der im Erkenntnis vom 28.11.1978, 2005/76, VwSlg 5325 F/1978, zu § 67 Abs 3 EStG 1972 ausgesprochenen Auffassung, wonach dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden könne, in dieser Gesetzesstelle eine auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossene Betriebsvereinbarung dem Kollektivvertrag gleichgestellt zu haben, für den Geltungsbereich der im Wesentlichen gleich lautend gestalteten Bestimmung des § 67 Abs 3 EStG 1988 abzurücken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999130146.X01Im RIS seit
20.11.2000