RS Vwgh 1999/9/15 99/13/0146

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs3;
EStG 1988 §67 Abs3;

Rechtssatz

Der VwGH findet keinen Anlass, von der im Erkenntnis vom 28.11.1978, 2005/76, VwSlg 5325 F/1978, zu § 67 Abs 3 EStG 1972 ausgesprochenen Auffassung, wonach dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden könne, in dieser Gesetzesstelle eine auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossene Betriebsvereinbarung dem Kollektivvertrag gleichgestellt zu haben, für den Geltungsbereich der im Wesentlichen gleich lautend gestalteten Bestimmung des § 67 Abs 3 EStG 1988 abzurücken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999130146.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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