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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §28 Abs5 Z3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/13/0136 E 15. September 1999Rechtssatz
Der Gesetzgeber des EStG 1988 hat die Fortführung der steuerfreien Beträge auch für Fälle einer (todeswegigen) Einzelrechtsnachfolge angeordnet, obgleich in der Rechtsprechung zum EStG 1972 (Hinweis E 5.6.1989, 84/13/0291, VwSlg 6010 F/1985), auf die Folgerungen der Fortführung - Nichtberücksichtung von Werbungskosten des Nachfolgers bzw Übernahme der dem Vorgänger quasi gestundeten Steuer - hingewiesen worden ist. Es ist daher davon auszugehen, dass der Gesetzgeber diese beim Rechtsnachfolger eintretenden Folgen für den Fall der todeswegigen Einzelrechtsnachfolge als einen mit der Erbfolge als Gesamtrechtsnachfolge vergleichbaren Vorgang bewusst in Kauf genommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998130145.X01Im RIS seit
20.11.2000