Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein Kraftfahrer hat gerade im Stadtgebiet mit Halteverboten zu rechnen und daher - hat er die Absicht, sein Fahrzeug abzustellen - gezielt nach entsprechenden Straßenverkehrszeichen Ausschau zu halten. Vor diesem Hintergrund ist die Wesentlichkeit eines in der Unterlassung eines Ortsaugenscheines zur Nachtzeit zwecks Feststellung, ob das Verkehrszeichen auf Grund der Blendwirkung der Auslagenbeleuchtung (hier wurde das Kfz bei Dunkelheit abgestellt) überhaupt erkennbar war, allenfalls gelegenen Verfahrensmangels nicht erkennbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996030009.X01Im RIS seit
12.06.2001