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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §74 Abs2 Z1 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/04/0243Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0256 3Stammrechtssatz
Eine bloß abstrakte Eignung einer gewerblichen Betriebsanlage, Gefährdungen hervorzurufen, würde eine Vorschreibung von Auflagen noch nicht rechtfertigen, da hiefür eine derartige konkrete Eignung Voraussetzung ist (Hinweis E 19.9.1989, 87/04/0032). Ein derartiger Gefahrenbegriff setzt aber seinem gesetzlichen Sinngehalt nach nicht etwa die Feststellung eines in Ansehung der Gewißheit seines Eintrittes als auch seiner zeitlichen Komponenten fixierten Schadenseintrittes voraus, sondern es genügt, daß die Gefahr sachverhaltsbezogen nicht ausgeschlossen werden kann (Hinweis E 19.9.1989, 89/04/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997040074.X01Im RIS seit
11.07.2001