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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Ein nennenswertes Unternehmerrisiko ist etwa im Bereich der Beistellung von eigenem Handwerkszeug oder Arbeitskleidung durch die Arbeitskräfte nicht zu erkennen. Sozialleistungen, wie die Gewährung von Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Absicherung bei Verletzungen mögen zwar Kennzeichen eines allgemein üblichen Dienstverhältnisses sein, ihr Fehlen bedeutet aber noch nicht, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 nicht schuldet (Hinweis E 31.3.1987, 84/14/0147).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997130164.X05Im RIS seit
23.08.2001Zuletzt aktualisiert am
15.12.2017