RS Vwgh 1999/9/15 94/13/0043

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

GewStG §6 Abs3;
GewStG §7;
GewStG §8;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Gewerbesteuerliche Fehlbeträge konnten auch durch steuerfreie Schachteldividenden entstehen oder erhöht werden. Ausgehend von dem nach den Vorschriften des KStG 1966 ermittelten Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb, war der Gewerbeertrag durch Hinzurechnungen (§ 7 GewStG) und Kürzungen (§ 8 legcit) zu ermitteln. Ergab sich dabei ein negativer Betrag, so kürzte dieser unter den Voraussetzungen des § 6 Abs 3 GewStG als so genannter Fehlbetrag die Gewerbeerträge der nachfolgenden sieben Wirtschaftsjahre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994130043.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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