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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
GewStG §6 Abs3;Rechtssatz
Gewerbesteuerliche Fehlbeträge konnten auch durch steuerfreie Schachteldividenden entstehen oder erhöht werden. Ausgehend von dem nach den Vorschriften des KStG 1966 ermittelten Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb, war der Gewerbeertrag durch Hinzurechnungen (§ 7 GewStG) und Kürzungen (§ 8 legcit) zu ermitteln. Ergab sich dabei ein negativer Betrag, so kürzte dieser unter den Voraussetzungen des § 6 Abs 3 GewStG als so genannter Fehlbetrag die Gewerbeerträge der nachfolgenden sieben Wirtschaftsjahre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994130043.X02Im RIS seit
11.07.2001