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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/03/0363 E 20. März 2002Rechtssatz
Gemäß § 59 Abs 2 AVG ist bei der Vorschreibung von Maßnahmen nach § 141 Abs 3 LuftfahrtG im Spruch des Bescheides zugleich auch eine angemessene Frist zur Ausführung der Maßnahme zu bestimmen. Diesem Erfordernis wird mit der Vorschreibung von laufend durchzuführenden Maßnahmen (hier Sicherung von Dächern gegen Beschädigung von Wirbelschleppen im Anflugsektor eines Flughafens) nicht entsprochen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998030320.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015