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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Besonderheit des Kommassierungsverfahrens bringt es mit sich, dass die von der Verwaltungspraxis gehandhabte Gestaltung des Rechtsmittelverfahrens als Summe von Einzelverfahren regelmäßig kein subjektiv-öffentliches Recht am betroffenen Einzelverfahren zunächst nicht beteiligter Parteien verletzt, dessen denkmögliche Verletzung sie zur Beschwerdeerhebung vor dem VwGH erst legitimieren könnte (Hinweis B 21.9.1995, 95/07/0136; B 19.9.1996, 96/07/0169).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996070218.X06Im RIS seit
21.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009