RS VwGH Erkenntnis 1999/09/16 98/01/0326

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Veröffentlicht am 16.09.1999
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Rechtssatz

§ 32 Abs 2 AsylG 1997 berechtigt den unabhängigen Bundesasylsenat nicht zu einer kassatorischen Entscheidung über die Frage der Unzulässigkeit des Asylantrages gemäß § 4 Abs 1 AsylG 1997 (Hinweis E 23.7.1998, 98/20/0175).

Schlagworte
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation
Im RIS seit
03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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