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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/10/27 95/05/0034 3Stammrechtssatz
Die im § 29 Abs 5 Z 4 AWG 1990 der Gemeinde des Standortes und den unmittelbar angrenzenden Gemeinden der Behandlungsanlage zuerkannte Parteistellung allein gewährt kein materielles subjektives Recht (Hinweis E 28.2.1996, 95/07/0098). Allerdings sind die im § 29 Abs 5 AWG 1990 genannten Gemeinden trotz ihrer Stellung als Formalparteien befugt, die Verletzung prozessualer Rechte geltend zu machen (Hinweis E 25.4.1996, 95/07/0172).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070042.X06Im RIS seit
21.02.2002