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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Den Parteien des Flurbereinigungsverfahrens kommt in diesem Verfahren gem § 89 Abs 4 OÖ FlVfLG 1979 Parteistellung insoweit zu, als ihr aus § 24 Abs 1 legcit ein Anspruch auf Weiterbestand ihrer behaupteten Dienstbarkeiten erwächst, soweit deren Aufrechterhaltung oder Neubegründung im öffentlichen Interesse oder aus wirtschaftlichen Gründen notwendig ist (Hinweis E 21.11.1996, 95/07/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998070047.X05Im RIS seit
11.07.2001